Ausgangsthesen
„Vorarbeiten für die Aufstellung eines Generalsiedlungsplanes für den
Mitteldeutschen Industriebezirk“ – unter diesem Titel veröffentlichte Dr.
Stephan Prager, Regierungs- und Baurat an der Bezirksregierung Merseburg, 1925
einen Aufsatz in der Zeitschrift für Bauwesen. Darin resümiert er den Aufbau der
Landesplanung, der am 1. April 1925 zur Gründung des Planungsverbandes für den
engeren mitteldeutschen Industriebezirk führte. Nach dem Zweckverband
Groß-Berlin (1912) und dem Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (1920) entstand
damit der dritte überkommunale Zusammenschluss mit landesplanerischen Aufgaben
in Preußen.
Während der SVR trotz mehrfachen Wechsels von Name und Zuständigkeiten bis zum
heutigen Tage eine beispiellose Kontinuität gewahrt hat, wurde an die
Traditionen des Landesplanungsverbandes in Mitteldeutschland nach der Auflösung
1933 nicht wieder angeknüpft. Die Leistungen des prominenten Vorgängers sind
nicht zuletzt aus diesem Grunde umfassender dokumentiert als die des
mitteldeutschen Nachfolgers. Gleichwohl hat der Planungsverband für den engeren
mitteldeutschen Industriebezirk in organisatorischer wie in methodischer
Hinsicht einen besonderen Beitrag zur Regional- und Landesplanung geleistet.
Nicht zuletzt steht er für eine Planungskultur, die in diesem wirtschaftlich wie
politisch komplexen Raum seit den 20er Jahren nicht wieder erreicht wurde (außer
vielleicht in Ferropolis).
Mit einer Organisationsstruktur, die auf dem Prinzip der freiwilligen, die
Verwaltungsgrenzen überschreitenden Zusammenarbeit beruhte, unterschied sich das
mitteldeutsche Modell ganz wesentlich von seinen Vorgängern.
Aus planungstheoretischer Sicht wird am Beispiel des mitteldeutschen
Planungsverbandes vor allem eine Fortentwicklung des Selbstverständnisses und
der Methodik von Planung erkennbar, welche sich in besonderer Weise an seinen
beiden wichtigsten Gestaltern, Stephan Prager und Martin Pfannschmidt festmacht.
Stand zu Beginn unter Prager vor allem die Überwindung der räumlichen Begrenzung
ortsbezogener Fluchtlinienplanung im Vordergrund, so entwickelte sich die
Landesplanung in Mitteldeutschland unter dem Theoretiker Pfannschmidt zu einer
Methode regionaler Standortplanung weiter.
Mitteldeutschland – eine „verspätete“ Industrieregion
Die Industrialisierung des mitteldeutschen Raumes erfolgte vergleichsweise
spät im Übergang vom 19. zum 20. Jahrhundert. Ausschlaggebende Standortfaktoren
waren der Wasserreichtum von Elbe, Mulde und Saale sowie die Braunkohlevorkommen
des Mitteldeutschen Reviers und die Kalilagerstätten bei Staßfurt. Auf Basis der
Rohstoffvorkommen und der Lagegunst entwickelten sich die Industriezweige der
Energiewirtschaft, der chemischen Industrie und des Maschinen- und Anlagenbaus.
Im Jahr 1837 wurde bei Bitterfeld der erste Braunkohletagebau aufgeschlossen.
Die geförderte Kohle diente zunächst als Ersatz für knapper werdendes Brennholz
im Hausbrand und in der Zuckerindustrie. Erst in den 1890er Jahren wurden in
Bitterfeld die ersten karbochemischen Fabriken errichtet.
Für die chemische Industrie waren große Mengen an Brauchwasser, Kalisalzen und
elektrischer Energie erforderlich. Diese wurden durch die Verstromung von
Braunkohle in unmittelbarer Nähe der Lagerstätten gewonnen, da diese als
Totalgewichtsverlustmaterial sehr transportkostenintensiv ist. Weil es anfangs
nicht möglich war, elektrische Energie über lange Strecken zu transportieren,
entstand die chemische Industrie im Braunkohlenrevier – am tonnenkilometrischen
Minimalpunkt zwischen den Kalilagerstätten bei Staßfurt und im Transportkorridor
zu den Berliner Absatzmärkten. Waren die Braunkohlenkraftwerke zunächst nur zur
Versorgung der chemischen Industrie ausgelegt, setzte mit dem Bau des
Großkraftwerkes Zschornewitz 1915 auch die Elektrizitätserzeugung für die
Versorgung der Großstädte Berlin, Dessau und Leipzig per Überlandleitung ein.
Insbesondere die sehr energieintensive Aluminiumherstellung in Berlin war auf
die Elektrizität aus dem Mitteldeutschen Revier angewiesen.
Damit begann zugleich auch die staatlich organisierte Industrialisierung des
mitteldeutschen Raumes für die deutsche Kriegswirtschaft. Ziel war der Aufbau
einer heimischen Roh- und Ersatzstoffproduktion, die die deutsche Wirtschaft
unabhängig von Auslandsimporten machen sollte.
In wirtschaftsgeografischer Hinsicht stellte sich die Region Anfang des 20.
Jahrhunderts als eine Abfolge unterschiedlicher Industriegebiete dar, die auf
eine räumliche Spezialisierung und Arbeitsteilung rohstoffgebundener
Industriezweige zurückzuführen ist. Der mitteldeutsche Industriebezirk umfasste
dabei in politischer Hinsicht weite Gebieten der Freistaaten Anhalt, Sachsen und
Thüringen. Das industrielle Kerngebiet lag im Regierungsbezirk Merseburg der
preußischen Provinz Sachsen.
Über die administrativen Grenzen der Länder und Provinzen hinweg festigte sich
während der Industrialisierung das Bewusstsein einer regionalen Gemeinsamkeit,
welches sich heute in Firmennamen, Rundfunkanstalten, Vereinen, Verbänden und
Tageszeitungen ausdrückt. Auch in dieser Hinsicht kann Mitteldeutschland also
als „verspätete“ Region bezeichnet werden.
Wohnungsfrage und Verkehrsprobleme – Erfordernisse übergemeindlicher Planung
Der Ausbau der Infrastruktur hielt mit der stürmischen wirtschaftlichen
Entwicklung nicht Schritt. Vor allem die Wohnraumproduktion an den neuen
Industriestandorten blieb weit hinter dem Bedarf zurück, wodurch viele Arbeiter
gezwungen waren, in Notunterkünften zu hausen oder täglich weite Wege mit dem
Fahrrad oder der Bahn zum Arbeitsplatz zurückzulegen. Eine Erhebung im Kreis
Bitterfeld aus dem November 1922 ergab, dass über 30% der in gewerblichen
Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmer ihren Wohnort in mehr als 30 Kilometern
Entfernung hatten. 37% waren am Arbeitsort wohnhaft, ein Viertel davon lebte in
provisorischen Baracken (Prager 1925).
Die wachsenden Verkehrsprobleme und die drängende Wohnungsnot veranlassten den
Regierungspräsidenten von Merseburg, noch vor Ende des Krieges Vorbereitungen zu
deren Lösung in Zeiten der Übergangswirtschaft und des Friedens zu treffen. Im
Februar 1918 reiste eine Delegation staatlicher und kommunaler
Verwaltungsbeamter aus dem Regierungsbezirk Merseburg ins rheinisch-westfälische
Industrierevier zum „Studium der städtischen und großindustriellen
Wohnungsfürsorge und des Verkehrswesens“ (Prager 1925). Die im schriftlichen
Bericht dieser Reise niedergelegten Gründzüge zur Lösung der Verkehrs- und
Wohnungsfragen konnten jedoch nach dem Kriegsende und in den politischen Wirren
der Republikgründung zunächst nicht umgesetzt werden.
Im Jahr 1920 – in dem Jahr, als der Zweckverband Groß-Berlin aufgelöst und in
einer Einheitsgemeinde aufging – wurde im rheinisch-westfälischen
Industriebezirk der SVR gegründet. Der SVR wurde als Kommunalverband mit
Zwangsmitgliedschaft eingerichtet, dem per Gesetz unter anderem das Recht der
Fluchlinienplanung übertragen wurde, soweit es die übergemeindliche Entwicklung
erforderte.
Unterdessen reagierte das zuständige preußische Ministerium auf die weiterhin
ungeordnet verlaufende Siedlungsentwicklung in Mitteldeutschland, indem es den
Regierungspräsidenten von Merseburg Mitte 1923 mit der Aufstellung eines
Generalsiedlungsplanes beauftragte. In diesem Plan sollten die Flächen kenntlich
gemacht werden, die zukünftig dem Wohnen, der Industrie, dem Bergbau, dem
Handel, dem Verkehr und der Erholung dienen sollten. Mit dem Aufbau der
Landesplanung wurde Bau- und Regierungsrat Dr. Stephan Prager betraut.
Vorbilder für die Landesplanung in Mitteldeutschland
Seit 1920 waren allerdings alle Vorschläge zur Einrichtung einer
Landesplanung in Mitteldeutschland davon ausgegangen, dass die Schaffung einer
dem SVR vergleichbaren Organisation nicht in Frage kommen würde. Dagegen sprach
nicht nur die heterogen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur, sondern vor allem
die politische Zersplitterung im mitteldeutschen Raum. Anders als im Ruhrgebiet
waren ja nicht nur mehrere Regierungsbezirke sondern gleich mehrere Länder zu
beteiligen. Während der SVR eine Fläche von 11 Landkreisen und 17 kreisfreien
Städte mit einer Fläche von 3.850 km² und 3,57 Mio. Einwohnern umfasste, so war
Mitteldeutschland deutlich dünner besiedelt. Allein der engere mitteldeutsche
Industriebezirk erstreckte sich über ein Gebiet von 12 Landkreisen und 7
kreisfreien Städten, dessen Fläche mit 6.850 km² fast doppelt so groß war wie
die des SVR. Die Einwohnerzahl indes betrug mit 1,25 Mio. nur ein gutes Drittel.
Im Unterschied zum Ruhrgebiet waren Urbanisierungsgrad und Siedlungsdichte also
deutlich geringer – Mitteldeutschland war ein industrieller Ballungsraum, dem
die Dichte einer städtischen Agglomeration fehlte. Auslöser für den Bedarf
übergemeindlicher Planung war nicht – wie in Berlin und im Ruhrgebiet – das
quantitative Siedlungswachstum, welches die Verstädterung einer ganzen Region
und den Verlust wertvoller Freiräume nach sich zog. Vielmehr resultierte das
Erfordernis regionaler Planung aus einem Organisations- und Zuordnungsproblem
von Standorten und Standortfaktoren. Dies äußerte sich zunächst in großer
Wohnungsnot an den Produktionsstandorten, in einem stetig steigenden Aufkommen
von Personen- und Güterverkehr und schließlich in der ungeordneten Besiedelung
von Rohstofflagerstätten.
Ohne die Möglichkeiten eines gesetzlichen Zwangsverbandes und ohne finanzielle
Ausstattung durch das preußische Ministerium fiel der Blick bei der Suche nach
möglichen Vorbildern auf die gerade im Entstehen begriffene Regional- und
Landesplanung in den traditionellen „Nachtwächterstaaten“ England und USA. So
wurden beispielweise in Doncaster, Manchester und London regionale
Flächenaufteilungspläne auf freiwilliger Basis aufgestellt. In New York wurde
bereits seit Jahren auf Initiative der freien Wirtschaft an den Grundlagen für
den späteren 1929 Regional Plan gearbeitet, der unter anderem den Anforderungen
des steigenden Kraftfahrzeugverkehrs sowie der Bedrohung regionaler
Freiraumverbindungen durch das Siedlungsflächenwachstum Rechnung tragen sollte.
Die amerikanischen Methoden der Stadt- und Regionalplanung waren Prager bekannt,
denn von 1913 bis zum Kriegsausbruch war Prager als technischer Attaché an der
deutschen Botschaft in Washington tätig gewesen.
Auch am internationalen und transatlantischen Austausch auf dem Gebiete des
Städtebaus und der Regionalplanung nahm Deutschland schließlich wieder teil,
nachdem sich unter Stresemann eine Ära der innen- wie außenpolitischen
Konsolidierung anbahnte. Weithin Beachtung fanden die auf den Internationalen
Städtebauausstellungen 1923 in Göteborg, 1924 in Amsterdam und 1925 in New York
präsentierten regionalplanerischen Arbeiten aus England und den USA.
Organisatorischer Aufbau der Landesplanung
In umfangreichen Verhandlungen mit den Vertretungen der großen
Wirtschaftszweige wie Bergbau, Stromerzeugern und Landwirtschaft, wie auch mit
den Gemeinden konnte die Bezirksregierung viele Hemmnisse ausräumen. Vorbehalte
gab es seitens der Wirtschaft, die über die materielle und personelle Mitwirkung
an der Planung hinaus eine finanzielle Beteiligung am Wohnungsbau befürchtete.
Vorbehalte gab es aber auch seitens der kleineren Gemeinden, die in der
Schaffung eines Siedlungsverbandes die politische Vorbereitung einer
Eingemeindungswelle kommen sahen.
Schließlich gelang es im Jahr 1924 für einzelne sogenannte Wirtschaftsgebiete
Siedlungsausschüsse einzurichten, die mit der Aufgabe betraut wurden,
Flächenaufteilungspläne aus eigenen Mitteln zu erarbeiten. Bei der Abgrenzung
der Wirtschaftsgebiete wurde zum Teil bewusst von bestehenden politischen
Grenzen abgewichen oder es wurden Überschneidungen zugelassen, soweit es die
räumlich-funktionalen Zusammenhänge erforderten. Die Siedlungsausschüsse setzten
sich jeweils aus Vertretern der Gemeinden und den großen Wirtschaftsvertretungen
zusammen. Insbesondere in kleineren Gemeinden mit geringen personellen
Kapazitäten wurde die Bearbeitung der Flächenaufteilungspläne Fachleuten
übertragen. Der Regierungspräsident zu Merseburg, der den Vorsitz des Verbandes
inne hatte, beschränkte sich darauf, Richtlinien zur einheitlichen Bearbeitung
der Flächenaufteilungspläne zu erlassen. Zugleich hatte er dafür Sorge zu
tragen, dass den Planbearbeitern die erforderlichen fachlichen und
kartografischen Grundlagen zur Verfügung gestellt wurden und er übernahm die
Funktion einer vermittelnden Stelle zwischen Wirtschaft und Gemeinden. Am 1.
April 1925 wurden die Siedlungsausschüsse zum Planungsverband für den engeren
mitteldeutschen Industriebezirk zusammen geschlossen. Im Zuge dessen wurden die
Flächenaufteilungspläne zu einem Generalsiedlungsplan zusammen gefasst.
Als eine wichtige Aufgabe der neuen Organisation wurde angestrebt,
Arbeitsgemeinschaften mit ähnlichen, im Entstehen begriffenen Landesplanungen
der angrenzenden Regierungsbezirken, Ländern und Freistaaten zu bilden. Im Jahr
1927 traten dem Planungsverband drei Landkreise des Freistaates Anhalt sowie die
Stadt Magdeburg bei. Die Mitgliedschaft der anhaltinischen Landkreise sowie der
privatwirtschaftlichen Verbände bedingte eine nahezu uneingeschränkte
Selbstverwaltung, da die preußischen Ministerien des Innern und für
Volkswohlfahrt gegenüber der Landesplanung gegenüber der zwischenstaatlichen
Organisation nicht weisungsbefugt war.
Rechtliche Bindung der Flächenaufteilungspläne
Die von den Siedlungsausschüssen aufgestellten Flächenaufteilungs- oder
Wirtschaftspläne hatten keine unmittelbare rechtliche Verbindlichkeit. Es
handelte sich dabei vielmehr um Programmplanungen, die erst durch gemeindliche
Bebauungspläne in bindendes Recht umgesetzt werden mussten. Über die Gewährung
oder Verweigerung von verbilligten Hypotheken aus der Hauszinssteuer konnten die
Gemeinden außerdem – in Übereinstimmung mit dem Flächenaufteilungsplan –
Einfluss darauf nehmen, wo der Wohnungsbau zu fördern und wo er möglichst zu
verhindern sei.
Von Beginn an war die Erwartung seitens der Bezirksregierung hoch, dass die
Aufstellung der Flächennutzungspläne allein auf Grund freier Vereinbarungen
möglich sein würde. Schließlich hatte gerade die Großindustrie ein ureigenstes
Interesse an der Mitwirkung. So stellte die ungelenkte Siedlungstätigkeit auf
Braunkohlelagerstätten für den Bergbau ein großes Problem dar. Nicht selten
mussten ganze Dörfer von den Braunkohlegesellschaften aufgekauft und umgesiedelt
werden. Von der Landesplanung versprach sich der Bergbau eine einvernehmliche
Lösung der Siedlungsfrage. Die chemische Industrie indes erhoffte sich vor allem
einen Einfluss auf staatliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und auf
Zuteilung von Mitteln aus der Hauszinssteuer für den betrieblichen Wohnungsbau
(Pfannschmidt 1971, S. 22).
Für den Fall, dass eine kooperative Lösung dennoch scheitern sollte, behielt
sich die Bezirksregierung vor, auf entsprechende Regelungen in preußischen
Landesgesetzen hinzuwirken. Demnach hätte der Planungsverband eine
Rechtsgrundlage anstreben müssen, wie sie dem SVR durch das Verbandsgesetzt des
Ruhrsiedlungsverbandes vom 5. 5. 1920 gegeben worden war. Nicht zuletzt knüpften
die mitteldeutschen Landesplaner große Hoffnungen an ein zukünftiges Preußisches
Städtebaugesetz. So schreibt Prager 1925: „Das neue Städtebaugesetz wird
hoffentlich ausreichende Grundlagen schaffen, um die Rechtswirkung der Pläne zu
erzielen. Es wird dabei vorausgesetzt, dass das Gesetz nicht nur den
Kreisbehörden die Befugnis gibt, Flächenaufteilungspläne und Fluchtlinienpläne
für ihren Kreis oder Teile des Kreises, soweit sie mehr als zwei Gemeinden
umfassen, festzusetzen, sondern dass auch der Regierungspräsident die
Festsetzung verlangen kann, soweit eine über Kommunalverbände übergreifende
Regelung notwendig ist“. Der Entwurf eines preußischen Städtebaugesetzes, das
die Befugnisse der Landesplanung hätte regeln können, wurde allerdings –
offenbar in Erwartung einer bevorstehenden reichseinheitlichen Gesetzgebung –
nie verabschiedet.
Methodik der Landesplanung
Die mitteldeutsche Landesplanung entwickelte eine Methodik, die sich in
vielerlei Hinsicht von der Planungspraxis – zum Beispiel der des SVR –
unterschied und die einherging mit einem neuen Planungsverständnis.
Die Landesplanung verstand sich nicht nur als überörtliche Instanz, der
kommunale Aufgaben zum Zwecke der einheitlichen Reglung teilweise übertragen
wurden, sondern sie sah sich vor ganz neuen Aufgaben, die mit dem zur Verfügung
stehenden baurechtlichen Instrumentarium kaum gelöst werden konnten. Der
Planungsverband für den engeren mitteldeutschen Industriebezirk setzte sich
erstmals das Ziel, die räumliche Organisation wirtschaftlicher Aktivitäten
planerisch zu beeinflussen und nahm räumlich-funktionale Belange ins Blickfeld.
Ziel war die Koordination von öffentlichen und privatwirtschaftlichen
Investitionen im Sinne eines dem Gemeinwohl und dem strategischen
wirtschaftlichen Staatsinteresse dienenden Planes. Voraussetzung dafür war die
umfassende Bestandsaufnahme räumlich-funktionaler Zusammenhänge.
Dass sich die Methodik von der des SVR unterschied, liegt vor allem in der
unterschiedlichen Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur begründet, die in
Mitteldeutschland sehr viel komplexere Planungsaufgaben nach sich zog:
„Die Gesamtsiedlungsplanung des Ruhrkohlenbezirks konnte standortlich von den
Festpunkten vorhandener und geplanter Kohlenzechen, Eisen- und Stahlwerke
ausgehen, die bei geringer örtlicher Toleranz mit städtischen und ländlichen
Siedlungen durch leistungsfähige Verkehrsnetze zu verbinden und durch
Grünflächen voneinander zu trennen waren“ (Pfannschmidt 1971, S. 19).
Ganz anders die Situation in Mitteldeutschland: „Kern der Gesamtsiedlungsplanung
dieses vielgestaltigen Raumes mußte [..] eine Standortplanung sein, die alle
vorhandenen Aktivitäten durch eine exakte Erfassung von Roh- und
Kraftstofflagern, Verkehrs- und Versorgungsnetzen und Arbeitskräften transparent
machte und die Effizienz ihrer räumlichen Vereinigung durch gezielte
Verbesserungen der Infrastruktur hob. Der Gesamtsiedlungsplanung der Merseburger
Landesplanung und den Wirtschaftsplänen ihrer örtlichen Siedlungsausschüsse fiel
die Aufgabe zu, die Investitionen der Privatbetriebe von Bergbau und Industrie
mit den Infrastrukturinvestitionen der Gebietskörperschaften zu einer
raumzeitlichen Einheit zu verbinden“ (Pfannschmidt 1971, S. 20).
Pfannschmidt war es, der nach der Versetzung von Prager im Jahr 1925, die Arbeit
des Planungsverbandes am intensivsten beeinflusste. Hatte Prager die
Organisation der Landesplanung systematisch aufgebaut hatte, so legte
Pfannschmidt die methodischen Grundlagen der Landesplanung. Von 1926 bis 1931
war er mit der Erstellung des Planungsatlasses betraut, von 1928 bis 1929 hatte
er zwischenzeitlich die Vertretung der Geschäftsführung inne, da der Posten des
Regierungs- und Baurates an der Bezirksregierung Merseburg vakant war. Unter
seiner Federführung entstand eines der umfangreichsten Planungswerke, das vor
allem eine umfassende Analyse des mitteldeutschen Raumes hinsichtlich Geografie,
Geschichte, Verwaltung, Bevölkerung, Bergbau, Industrie und Verkehr lieferte.
Wandel des Planungsverständnisses
Prager hatte den Generalsiedlungsplan noch als Summe einzelner ortsbezogener
Wirtschaftspläne begriffen. Nach dem heutigen Verständnis ein „Auffangplan“,
welcher einen Rahmen schaffen sollte, der die erwarteten Entwicklungskräfte
möglichst reibungslos in sich aufzunehmen – ‚aufzufangen’ – vermag“ (Albers
1993, S. 99). Pfannschmidts Ziele gingen weiter. Er strebte eine ganzheitliche,
einem Leitbild folgende Entwicklung an (Hofmann, S. 25): „Anerkanntes Leitbild
der jungen deutschen Landesplanung nach dem Ersten Weltkrieg war die
dezentralisierte Entwicklung von Städten und Industriegebieten mit gesunden
Zonungen durchgrünter Wohngebiete mit deren guter Zuordnung zu Arbeitsstätten,
öffentlichen und privaten Leistungen und Diensten und Erholungsgebieten“
(Pfannschmidt 1971, S. 19). Seine komplexen räumlich-funktionalen Analysen
sollten die erforderlichen fachlichen Grundlagen liefern, um die richtigen
planerischen Entscheidungen treffen zu können.
Die Arbeit des Planungsverbandes unter Pfannschmidt steht damit sicher für ein
neues Planungsverständnis, das sich schließlich nach dem Zweiten Weltkrieg vor
dem Hintergrund der Zunahme räumlich-funktionaler Arbeitsteilung, der
verkehrlichen Verflechtungen und der Suburbanisierung in Westdeutschland weithin
durchsetzte. Pfannschmidts Methodik der Landesplanung, die implizit einen
unerschütterlichen Glauben an die Verlässlichkeit komplexer Raumanalysen und an
die Steuerbarkeit räumlich-funktionaler Zusammenhänge voraussetzte, lässt den
Planungsverband für den engeren mitteldeutschen Industriebezirk als einen
Wegbereiter der integrierten Entwicklungsplanung der 60er Jahre erscheinen.
Angesichts einer heute weitgehend deindustrialisierten und devastierten Region
hat Prager gewiss die größere Weitsicht bewiesen, als er 1925 in seinem Artikel
auf die Endlichkeit der Rohstoffvorkommen und auf die Notwendigkeit von
Vorbereitungen für die nachindustrielle Zeit in der Region hinwies: „Der
Unterschied in der Art der Bodenschätze ist der Hauptgrund für eine von der
Tätigkeit des Ruhrsiedlungsverbandes völlig verschiedenartigen Handhabung der
Flächenaufteilungspläne. Während im Ruhrbezirk der Vorrat an Steinkohle bei
Zugrundelegung der Förderung von 1913 noch für die Dauer von 500 bis 800 Jahren
geschätzt wird, ist der Abbau der Braunkohlenvorräte in Mitteldeutschland in
einzelnen Gebieten innerhalb 20 Jahren, im gesamten Gebiet in rund 100 Jahren zu
erwarten“ (Prager 1925). Die Rekultivierung der Bergbauflächen für die – in der
Region sehr produktive – Landwirtschaft sowie die Wiederherstellung des
Landschaftsbildes sollten wichtige Aufgaben des Planungsverbandes sein. Prager,
der Architektur, Kunstgeschichte und Philosophie studiert hatte und 1911 über
die ästhetischen Grundlagen der Architektur promoviert hatte, mahnte: „Der
überstürzte Aufschwung des 19. Jahrhunderts hat unendlich viele Kulturwerte der
früheren Zeiten vernichtet: die liebevolle Erhaltung des Überkommenen ist daher
eine selbstverständliche Pflicht. [...] Eine wichtige Aufgabe bei der
Planbearbeitung ist auch die Zusammenarbeit mit dem Provinzialkonservator, dem
Direktor des Provinzialmuseums und den staatlichen Stellen für
Naturdenkmalpflege, um die in Mitteldeutschland vorhandenen landschaftlichen
Schönheiten, Naturdenkmale des Bodens, der Pflanzenwelt und des Tierlebens zu
schützen.“
Das Schlusswort seines Artikels illustrierte Prager mit zeitgenössischen
Fotografien der Marktplätze von Halle, Eisleben und Wittenberg.
Christian Marx
Literatur
Albers, Gerd 1993: Über den Wandel im Planungsverständnis, in: RaumPlanung 61,
S. 97-103.
Hofmann, Wolfgang 1992: Mitteldeutschland in der Geschichte der deutschen
Raumplanung, Zwischen Wörlitz und Mosigkau – Schriftenreihe zur Geschichte der
Stadt Dessau und Umgebung, Heft 35, Dessau.
Ley, Norbert 1970: Stefan Prager, in: Akademie für Raumordnung und Landesplanung
(Hrsg.), Handwörterbuch der Raumforschung und Raumordnung, S. 2405-2409.
Pfannschmidt, Martin 1971: Landesplanung im engeren mitteldeutschen
Industriebezirk, in: Akademie für Raumordnung und Landesplanung (Hrsg.),
Raumordnung und Landesplanung im 20. Jahrhundert, Forschungs- und
Sitzungsberichte Bd. 63, S. 17-28.
Prager, Stephan 1925: Vorarbeiten für die Aufstellung eines
Generalsiedlungsplanes für den mitteldeutschen Industriebezirk, in: Zeitschrift
für Bauwesen, Hochbauteil, Heft 4-6.
Umlauf, Joseph 1958: Wesen und Organisation der Landesplanung, Essen.