Der Landesplanungsverband für den engeren Mitteldeutschen Industriebezirk
– Gründung vor 80 Jahren


Christian Marx

Ausgangsthesen
„Vorarbeiten für die Aufstellung eines Generalsiedlungsplanes für den Mitteldeutschen Industriebezirk“ – unter diesem Titel veröffentlichte Dr. Stephan Prager, Regierungs- und Baurat an der Bezirksregierung Merseburg, 1925 einen Aufsatz in der Zeitschrift für Bauwesen. Darin resümiert er den Aufbau der Landesplanung, der am 1. April 1925 zur Gründung des Planungsverbandes für den engeren mitteldeutschen Industriebezirk führte. Nach dem Zweckverband Groß-Berlin (1912) und dem Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (1920) entstand damit der dritte überkommunale Zusammenschluss mit landesplanerischen Aufgaben in Preußen.
Während der SVR trotz mehrfachen Wechsels von Name und Zuständigkeiten bis zum heutigen Tage eine beispiellose Kontinuität gewahrt hat, wurde an die Traditionen des Landesplanungsverbandes in Mitteldeutschland nach der Auflösung 1933 nicht wieder angeknüpft. Die Leistungen des prominenten Vorgängers sind nicht zuletzt aus diesem Grunde umfassender dokumentiert als die des mitteldeutschen Nachfolgers. Gleichwohl hat der Planungsverband für den engeren mitteldeutschen Industriebezirk in organisatorischer wie in methodischer Hinsicht einen besonderen Beitrag zur Regional- und Landesplanung geleistet. Nicht zuletzt steht er für eine Planungskultur, die in diesem wirtschaftlich wie politisch komplexen Raum seit den 20er Jahren nicht wieder erreicht wurde (außer vielleicht in Ferropolis).
Mit einer Organisationsstruktur, die auf dem Prinzip der freiwilligen, die Verwaltungsgrenzen überschreitenden Zusammenarbeit beruhte, unterschied sich das mitteldeutsche Modell ganz wesentlich von seinen Vorgängern.
Aus planungstheoretischer Sicht wird am Beispiel des mitteldeutschen Planungsverbandes vor allem eine Fortentwicklung des Selbstverständnisses und der Methodik von Planung erkennbar, welche sich in besonderer Weise an seinen beiden wichtigsten Gestaltern, Stephan Prager und Martin Pfannschmidt festmacht. Stand zu Beginn unter Prager vor allem die Überwindung der räumlichen Begrenzung ortsbezogener Fluchtlinienplanung im Vordergrund, so entwickelte sich die Landesplanung in Mitteldeutschland unter dem Theoretiker Pfannschmidt zu einer Methode regionaler Standortplanung weiter.

Mitteldeutschland – eine „verspätete“ Industrieregion
Die Industrialisierung des mitteldeutschen Raumes erfolgte vergleichsweise spät im Übergang vom 19. zum 20. Jahrhundert. Ausschlaggebende Standortfaktoren waren der Wasserreichtum von Elbe, Mulde und Saale sowie die Braunkohlevorkommen des Mitteldeutschen Reviers und die Kalilagerstätten bei Staßfurt. Auf Basis der Rohstoffvorkommen und der Lagegunst entwickelten sich die Industriezweige der Energiewirtschaft, der chemischen Industrie und des Maschinen- und Anlagenbaus.
Im Jahr 1837 wurde bei Bitterfeld der erste Braunkohletagebau aufgeschlossen. Die geförderte Kohle diente zunächst als Ersatz für knapper werdendes Brennholz im Hausbrand und in der Zuckerindustrie. Erst in den 1890er Jahren wurden in Bitterfeld die ersten karbochemischen Fabriken errichtet.
Für die chemische Industrie waren große Mengen an Brauchwasser, Kalisalzen und elektrischer Energie erforderlich. Diese wurden durch die Verstromung von Braunkohle in unmittelbarer Nähe der Lagerstätten gewonnen, da diese als Totalgewichtsverlustmaterial sehr transportkostenintensiv ist. Weil es anfangs nicht möglich war, elektrische Energie über lange Strecken zu transportieren, entstand die chemische Industrie im Braunkohlenrevier – am tonnenkilometrischen Minimalpunkt zwischen den Kalilagerstätten bei Staßfurt und im Transportkorridor zu den Berliner Absatzmärkten. Waren die Braunkohlenkraftwerke zunächst nur zur Versorgung der chemischen Industrie ausgelegt, setzte mit dem Bau des Großkraftwerkes Zschornewitz 1915 auch die Elektrizitätserzeugung für die Versorgung der Großstädte Berlin, Dessau und Leipzig per Überlandleitung ein. Insbesondere die sehr energieintensive Aluminiumherstellung in Berlin war auf die Elektrizität aus dem Mitteldeutschen Revier angewiesen.
Damit begann zugleich auch die staatlich organisierte Industrialisierung des mitteldeutschen Raumes für die deutsche Kriegswirtschaft. Ziel war der Aufbau einer heimischen Roh- und Ersatzstoffproduktion, die die deutsche Wirtschaft unabhängig von Auslandsimporten machen sollte.
In wirtschaftsgeografischer Hinsicht stellte sich die Region Anfang des 20. Jahrhunderts als eine Abfolge unterschiedlicher Industriegebiete dar, die auf eine räumliche Spezialisierung und Arbeitsteilung rohstoffgebundener Industriezweige zurückzuführen ist. Der mitteldeutsche Industriebezirk umfasste dabei in politischer Hinsicht weite Gebieten der Freistaaten Anhalt, Sachsen und Thüringen. Das industrielle Kerngebiet lag im Regierungsbezirk Merseburg der preußischen Provinz Sachsen.
Über die administrativen Grenzen der Länder und Provinzen hinweg festigte sich während der Industrialisierung das Bewusstsein einer regionalen Gemeinsamkeit, welches sich heute in Firmennamen, Rundfunkanstalten, Vereinen, Verbänden und Tageszeitungen ausdrückt. Auch in dieser Hinsicht kann Mitteldeutschland also als „verspätete“ Region bezeichnet werden.

Wohnungsfrage und Verkehrsprobleme – Erfordernisse übergemeindlicher Planung
Der Ausbau der Infrastruktur hielt mit der stürmischen wirtschaftlichen Entwicklung nicht Schritt. Vor allem die Wohnraumproduktion an den neuen Industriestandorten blieb weit hinter dem Bedarf zurück, wodurch viele Arbeiter gezwungen waren, in Notunterkünften zu hausen oder täglich weite Wege mit dem Fahrrad oder der Bahn zum Arbeitsplatz zurückzulegen. Eine Erhebung im Kreis Bitterfeld aus dem November 1922 ergab, dass über 30% der in gewerblichen Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmer ihren Wohnort in mehr als 30 Kilometern Entfernung hatten. 37% waren am Arbeitsort wohnhaft, ein Viertel davon lebte in provisorischen Baracken (Prager 1925).
Die wachsenden Verkehrsprobleme und die drängende Wohnungsnot veranlassten den Regierungspräsidenten von Merseburg, noch vor Ende des Krieges Vorbereitungen zu deren Lösung in Zeiten der Übergangswirtschaft und des Friedens zu treffen. Im Februar 1918 reiste eine Delegation staatlicher und kommunaler Verwaltungsbeamter aus dem Regierungsbezirk Merseburg ins rheinisch-westfälische Industrierevier zum „Studium der städtischen und großindustriellen Wohnungsfürsorge und des Verkehrswesens“ (Prager 1925). Die im schriftlichen Bericht dieser Reise niedergelegten Gründzüge zur Lösung der Verkehrs- und Wohnungsfragen konnten jedoch nach dem Kriegsende und in den politischen Wirren der Republikgründung zunächst nicht umgesetzt werden.
Im Jahr 1920 – in dem Jahr, als der Zweckverband Groß-Berlin aufgelöst und in einer Einheitsgemeinde aufging – wurde im rheinisch-westfälischen Industriebezirk der SVR gegründet. Der SVR wurde als Kommunalverband mit Zwangsmitgliedschaft eingerichtet, dem per Gesetz unter anderem das Recht der Fluchlinienplanung übertragen wurde, soweit es die übergemeindliche Entwicklung erforderte.
Unterdessen reagierte das zuständige preußische Ministerium auf die weiterhin ungeordnet verlaufende Siedlungsentwicklung in Mitteldeutschland, indem es den Regierungspräsidenten von Merseburg Mitte 1923 mit der Aufstellung eines Generalsiedlungsplanes beauftragte. In diesem Plan sollten die Flächen kenntlich gemacht werden, die zukünftig dem Wohnen, der Industrie, dem Bergbau, dem Handel, dem Verkehr und der Erholung dienen sollten. Mit dem Aufbau der Landesplanung wurde Bau- und Regierungsrat Dr. Stephan Prager betraut.

Vorbilder für die Landesplanung in Mitteldeutschland
Seit 1920 waren allerdings alle Vorschläge zur Einrichtung einer Landesplanung in Mitteldeutschland davon ausgegangen, dass die Schaffung einer dem SVR vergleichbaren Organisation nicht in Frage kommen würde. Dagegen sprach nicht nur die heterogen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur, sondern vor allem die politische Zersplitterung im mitteldeutschen Raum. Anders als im Ruhrgebiet waren ja nicht nur mehrere Regierungsbezirke sondern gleich mehrere Länder zu beteiligen. Während der SVR eine Fläche von 11 Landkreisen und 17 kreisfreien Städte mit einer Fläche von 3.850 km² und 3,57 Mio. Einwohnern umfasste, so war Mitteldeutschland deutlich dünner besiedelt. Allein der engere mitteldeutsche Industriebezirk erstreckte sich über ein Gebiet von 12 Landkreisen und 7 kreisfreien Städten, dessen Fläche mit 6.850 km² fast doppelt so groß war wie die des SVR. Die Einwohnerzahl indes betrug mit 1,25 Mio. nur ein gutes Drittel.
Im Unterschied zum Ruhrgebiet waren Urbanisierungsgrad und Siedlungsdichte also deutlich geringer – Mitteldeutschland war ein industrieller Ballungsraum, dem die Dichte einer städtischen Agglomeration fehlte. Auslöser für den Bedarf übergemeindlicher Planung war nicht – wie in Berlin und im Ruhrgebiet – das quantitative Siedlungswachstum, welches die Verstädterung einer ganzen Region und den Verlust wertvoller Freiräume nach sich zog. Vielmehr resultierte das Erfordernis regionaler Planung aus einem Organisations- und Zuordnungsproblem von Standorten und Standortfaktoren. Dies äußerte sich zunächst in großer Wohnungsnot an den Produktionsstandorten, in einem stetig steigenden Aufkommen von Personen- und Güterverkehr und schließlich in der ungeordneten Besiedelung von Rohstofflagerstätten.
Ohne die Möglichkeiten eines gesetzlichen Zwangsverbandes und ohne finanzielle Ausstattung durch das preußische Ministerium fiel der Blick bei der Suche nach möglichen Vorbildern auf die gerade im Entstehen begriffene Regional- und Landesplanung in den traditionellen „Nachtwächterstaaten“ England und USA. So wurden beispielweise in Doncaster, Manchester und London regionale Flächenaufteilungspläne auf freiwilliger Basis aufgestellt. In New York wurde bereits seit Jahren auf Initiative der freien Wirtschaft an den Grundlagen für den späteren 1929 Regional Plan gearbeitet, der unter anderem den Anforderungen des steigenden Kraftfahrzeugverkehrs sowie der Bedrohung regionaler Freiraumverbindungen durch das Siedlungsflächenwachstum Rechnung tragen sollte.
Die amerikanischen Methoden der Stadt- und Regionalplanung waren Prager bekannt, denn von 1913 bis zum Kriegsausbruch war Prager als technischer Attaché an der deutschen Botschaft in Washington tätig gewesen.
Auch am internationalen und transatlantischen Austausch auf dem Gebiete des Städtebaus und der Regionalplanung nahm Deutschland schließlich wieder teil, nachdem sich unter Stresemann eine Ära der innen- wie außenpolitischen Konsolidierung anbahnte. Weithin Beachtung fanden die auf den Internationalen Städtebauausstellungen 1923 in Göteborg, 1924 in Amsterdam und 1925 in New York präsentierten regionalplanerischen Arbeiten aus England und den USA.

Organisatorischer Aufbau der Landesplanung
In umfangreichen Verhandlungen mit den Vertretungen der großen Wirtschaftszweige wie Bergbau, Stromerzeugern und Landwirtschaft, wie auch mit den Gemeinden konnte die Bezirksregierung viele Hemmnisse ausräumen. Vorbehalte gab es seitens der Wirtschaft, die über die materielle und personelle Mitwirkung an der Planung hinaus eine finanzielle Beteiligung am Wohnungsbau befürchtete. Vorbehalte gab es aber auch seitens der kleineren Gemeinden, die in der Schaffung eines Siedlungsverbandes die politische Vorbereitung einer Eingemeindungswelle kommen sahen.
Schließlich gelang es im Jahr 1924 für einzelne sogenannte Wirtschaftsgebiete Siedlungsausschüsse einzurichten, die mit der Aufgabe betraut wurden, Flächenaufteilungspläne aus eigenen Mitteln zu erarbeiten. Bei der Abgrenzung der Wirtschaftsgebiete wurde zum Teil bewusst von bestehenden politischen Grenzen abgewichen oder es wurden Überschneidungen zugelassen, soweit es die räumlich-funktionalen Zusammenhänge erforderten. Die Siedlungsausschüsse setzten sich jeweils aus Vertretern der Gemeinden und den großen Wirtschaftsvertretungen zusammen. Insbesondere in kleineren Gemeinden mit geringen personellen Kapazitäten wurde die Bearbeitung der Flächenaufteilungspläne Fachleuten übertragen. Der Regierungspräsident zu Merseburg, der den Vorsitz des Verbandes inne hatte, beschränkte sich darauf, Richtlinien zur einheitlichen Bearbeitung der Flächenaufteilungspläne zu erlassen. Zugleich hatte er dafür Sorge zu tragen, dass den Planbearbeitern die erforderlichen fachlichen und kartografischen Grundlagen zur Verfügung gestellt wurden und er übernahm die Funktion einer vermittelnden Stelle zwischen Wirtschaft und Gemeinden. Am 1. April 1925 wurden die Siedlungsausschüsse zum Planungsverband für den engeren mitteldeutschen Industriebezirk zusammen geschlossen. Im Zuge dessen wurden die Flächenaufteilungspläne zu einem Generalsiedlungsplan zusammen gefasst.
Als eine wichtige Aufgabe der neuen Organisation wurde angestrebt, Arbeitsgemeinschaften mit ähnlichen, im Entstehen begriffenen Landesplanungen der angrenzenden Regierungsbezirken, Ländern und Freistaaten zu bilden. Im Jahr 1927 traten dem Planungsverband drei Landkreise des Freistaates Anhalt sowie die Stadt Magdeburg bei. Die Mitgliedschaft der anhaltinischen Landkreise sowie der privatwirtschaftlichen Verbände bedingte eine nahezu uneingeschränkte Selbstverwaltung, da die preußischen Ministerien des Innern und für Volkswohlfahrt gegenüber der Landesplanung gegenüber der zwischenstaatlichen Organisation nicht weisungsbefugt war.

Rechtliche Bindung der Flächenaufteilungspläne
Die von den Siedlungsausschüssen aufgestellten Flächenaufteilungs- oder Wirtschaftspläne hatten keine unmittelbare rechtliche Verbindlichkeit. Es handelte sich dabei vielmehr um Programmplanungen, die erst durch gemeindliche Bebauungspläne in bindendes Recht umgesetzt werden mussten. Über die Gewährung oder Verweigerung von verbilligten Hypotheken aus der Hauszinssteuer konnten die Gemeinden außerdem – in Übereinstimmung mit dem Flächenaufteilungsplan – Einfluss darauf nehmen, wo der Wohnungsbau zu fördern und wo er möglichst zu verhindern sei.
Von Beginn an war die Erwartung seitens der Bezirksregierung hoch, dass die Aufstellung der Flächennutzungspläne allein auf Grund freier Vereinbarungen möglich sein würde. Schließlich hatte gerade die Großindustrie ein ureigenstes Interesse an der Mitwirkung. So stellte die ungelenkte Siedlungstätigkeit auf Braunkohlelagerstätten für den Bergbau ein großes Problem dar. Nicht selten mussten ganze Dörfer von den Braunkohlegesellschaften aufgekauft und umgesiedelt werden. Von der Landesplanung versprach sich der Bergbau eine einvernehmliche Lösung der Siedlungsfrage. Die chemische Industrie indes erhoffte sich vor allem einen Einfluss auf staatliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und auf Zuteilung von Mitteln aus der Hauszinssteuer für den betrieblichen Wohnungsbau (Pfannschmidt 1971, S. 22).
Für den Fall, dass eine kooperative Lösung dennoch scheitern sollte, behielt sich die Bezirksregierung vor, auf entsprechende Regelungen in preußischen Landesgesetzen hinzuwirken. Demnach hätte der Planungsverband eine Rechtsgrundlage anstreben müssen, wie sie dem SVR durch das Verbandsgesetzt des Ruhrsiedlungsverbandes vom 5. 5. 1920 gegeben worden war. Nicht zuletzt knüpften die mitteldeutschen Landesplaner große Hoffnungen an ein zukünftiges Preußisches Städtebaugesetz. So schreibt Prager 1925: „Das neue Städtebaugesetz wird hoffentlich ausreichende Grundlagen schaffen, um die Rechtswirkung der Pläne zu erzielen. Es wird dabei vorausgesetzt, dass das Gesetz nicht nur den Kreisbehörden die Befugnis gibt, Flächenaufteilungspläne und Fluchtlinienpläne für ihren Kreis oder Teile des Kreises, soweit sie mehr als zwei Gemeinden umfassen, festzusetzen, sondern dass auch der Regierungspräsident die Festsetzung verlangen kann, soweit eine über Kommunalverbände übergreifende Regelung notwendig ist“. Der Entwurf eines preußischen Städtebaugesetzes, das die Befugnisse der Landesplanung hätte regeln können, wurde allerdings – offenbar in Erwartung einer bevorstehenden reichseinheitlichen Gesetzgebung – nie verabschiedet.

Methodik der Landesplanung
Die mitteldeutsche Landesplanung entwickelte eine Methodik, die sich in vielerlei Hinsicht von der Planungspraxis – zum Beispiel der des SVR – unterschied und die einherging mit einem neuen Planungsverständnis.
Die Landesplanung verstand sich nicht nur als überörtliche Instanz, der kommunale Aufgaben zum Zwecke der einheitlichen Reglung teilweise übertragen wurden, sondern sie sah sich vor ganz neuen Aufgaben, die mit dem zur Verfügung stehenden baurechtlichen Instrumentarium kaum gelöst werden konnten. Der Planungsverband für den engeren mitteldeutschen Industriebezirk setzte sich erstmals das Ziel, die räumliche Organisation wirtschaftlicher Aktivitäten planerisch zu beeinflussen und nahm räumlich-funktionale Belange ins Blickfeld. Ziel war die Koordination von öffentlichen und privatwirtschaftlichen Investitionen im Sinne eines dem Gemeinwohl und dem strategischen wirtschaftlichen Staatsinteresse dienenden Planes. Voraussetzung dafür war die umfassende Bestandsaufnahme räumlich-funktionaler Zusammenhänge.
Dass sich die Methodik von der des SVR unterschied, liegt vor allem in der unterschiedlichen Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur begründet, die in Mitteldeutschland sehr viel komplexere Planungsaufgaben nach sich zog:
„Die Gesamtsiedlungsplanung des Ruhrkohlenbezirks konnte standortlich von den Festpunkten vorhandener und geplanter Kohlenzechen, Eisen- und Stahlwerke ausgehen, die bei geringer örtlicher Toleranz mit städtischen und ländlichen Siedlungen durch leistungsfähige Verkehrsnetze zu verbinden und durch Grünflächen voneinander zu trennen waren“ (Pfannschmidt 1971, S. 19).
Ganz anders die Situation in Mitteldeutschland: „Kern der Gesamtsiedlungsplanung dieses vielgestaltigen Raumes mußte [..] eine Standortplanung sein, die alle vorhandenen Aktivitäten durch eine exakte Erfassung von Roh- und Kraftstofflagern, Verkehrs- und Versorgungsnetzen und Arbeitskräften transparent machte und die Effizienz ihrer räumlichen Vereinigung durch gezielte Verbesserungen der Infrastruktur hob. Der Gesamtsiedlungsplanung der Merseburger Landesplanung und den Wirtschaftsplänen ihrer örtlichen Siedlungsausschüsse fiel die Aufgabe zu, die Investitionen der Privatbetriebe von Bergbau und Industrie mit den Infrastrukturinvestitionen der Gebietskörperschaften zu einer raumzeitlichen Einheit zu verbinden“ (Pfannschmidt 1971, S. 20).
Pfannschmidt war es, der nach der Versetzung von Prager im Jahr 1925, die Arbeit des Planungsverbandes am intensivsten beeinflusste. Hatte Prager die Organisation der Landesplanung systematisch aufgebaut hatte, so legte Pfannschmidt die methodischen Grundlagen der Landesplanung. Von 1926 bis 1931 war er mit der Erstellung des Planungsatlasses betraut, von 1928 bis 1929 hatte er zwischenzeitlich die Vertretung der Geschäftsführung inne, da der Posten des Regierungs- und Baurates an der Bezirksregierung Merseburg vakant war. Unter seiner Federführung entstand eines der umfangreichsten Planungswerke, das vor allem eine umfassende Analyse des mitteldeutschen Raumes hinsichtlich Geografie, Geschichte, Verwaltung, Bevölkerung, Bergbau, Industrie und Verkehr lieferte.

Wandel des Planungsverständnisses
Prager hatte den Generalsiedlungsplan noch als Summe einzelner ortsbezogener Wirtschaftspläne begriffen. Nach dem heutigen Verständnis ein „Auffangplan“, welcher einen Rahmen schaffen sollte, der die erwarteten Entwicklungskräfte möglichst reibungslos in sich aufzunehmen – ‚aufzufangen’ – vermag“ (Albers 1993, S. 99). Pfannschmidts Ziele gingen weiter. Er strebte eine ganzheitliche, einem Leitbild folgende Entwicklung an (Hofmann, S. 25): „Anerkanntes Leitbild der jungen deutschen Landesplanung nach dem Ersten Weltkrieg war die dezentralisierte Entwicklung von Städten und Industriegebieten mit gesunden Zonungen durchgrünter Wohngebiete mit deren guter Zuordnung zu Arbeitsstätten, öffentlichen und privaten Leistungen und Diensten und Erholungsgebieten“ (Pfannschmidt 1971, S. 19). Seine komplexen räumlich-funktionalen Analysen sollten die erforderlichen fachlichen Grundlagen liefern, um die richtigen planerischen Entscheidungen treffen zu können.
Die Arbeit des Planungsverbandes unter Pfannschmidt steht damit sicher für ein neues Planungsverständnis, das sich schließlich nach dem Zweiten Weltkrieg vor dem Hintergrund der Zunahme räumlich-funktionaler Arbeitsteilung, der verkehrlichen Verflechtungen und der Suburbanisierung in Westdeutschland weithin durchsetzte. Pfannschmidts Methodik der Landesplanung, die implizit einen unerschütterlichen Glauben an die Verlässlichkeit komplexer Raumanalysen und an die Steuerbarkeit räumlich-funktionaler Zusammenhänge voraussetzte, lässt den Planungsverband für den engeren mitteldeutschen Industriebezirk als einen Wegbereiter der integrierten Entwicklungsplanung der 60er Jahre erscheinen.
Angesichts einer heute weitgehend deindustrialisierten und devastierten Region hat Prager gewiss die größere Weitsicht bewiesen, als er 1925 in seinem Artikel auf die Endlichkeit der Rohstoffvorkommen und auf die Notwendigkeit von Vorbereitungen für die nachindustrielle Zeit in der Region hinwies: „Der Unterschied in der Art der Bodenschätze ist der Hauptgrund für eine von der Tätigkeit des Ruhrsiedlungsverbandes völlig verschiedenartigen Handhabung der Flächenaufteilungspläne. Während im Ruhrbezirk der Vorrat an Steinkohle bei Zugrundelegung der Förderung von 1913 noch für die Dauer von 500 bis 800 Jahren geschätzt wird, ist der Abbau der Braunkohlenvorräte in Mitteldeutschland in einzelnen Gebieten innerhalb 20 Jahren, im gesamten Gebiet in rund 100 Jahren zu erwarten“ (Prager 1925). Die Rekultivierung der Bergbauflächen für die – in der Region sehr produktive – Landwirtschaft sowie die Wiederherstellung des Landschaftsbildes sollten wichtige Aufgaben des Planungsverbandes sein. Prager, der Architektur, Kunstgeschichte und Philosophie studiert hatte und 1911 über die ästhetischen Grundlagen der Architektur promoviert hatte, mahnte: „Der überstürzte Aufschwung des 19. Jahrhunderts hat unendlich viele Kulturwerte der früheren Zeiten vernichtet: die liebevolle Erhaltung des Überkommenen ist daher eine selbstverständliche Pflicht. [...] Eine wichtige Aufgabe bei der Planbearbeitung ist auch die Zusammenarbeit mit dem Provinzialkonservator, dem Direktor des Provinzialmuseums und den staatlichen Stellen für Naturdenkmalpflege, um die in Mitteldeutschland vorhandenen landschaftlichen Schönheiten, Naturdenkmale des Bodens, der Pflanzenwelt und des Tierlebens zu schützen.“
Das Schlusswort seines Artikels illustrierte Prager mit zeitgenössischen Fotografien der Marktplätze von Halle, Eisleben und Wittenberg.




Christian Marx


Literatur
Albers, Gerd 1993: Über den Wandel im Planungsverständnis, in: RaumPlanung 61, S. 97-103.
Hofmann, Wolfgang 1992: Mitteldeutschland in der Geschichte der deutschen Raumplanung, Zwischen Wörlitz und Mosigkau – Schriftenreihe zur Geschichte der Stadt Dessau und Umgebung, Heft 35, Dessau.
Ley, Norbert 1970: Stefan Prager, in: Akademie für Raumordnung und Landesplanung (Hrsg.), Handwörterbuch der Raumforschung und Raumordnung, S. 2405-2409.
Pfannschmidt, Martin 1971: Landesplanung im engeren mitteldeutschen Industriebezirk, in: Akademie für Raumordnung und Landesplanung (Hrsg.), Raumordnung und Landesplanung im 20. Jahrhundert, Forschungs- und Sitzungsberichte Bd. 63, S. 17-28.
Prager, Stephan 1925: Vorarbeiten für die Aufstellung eines Generalsiedlungsplanes für den mitteldeutschen Industriebezirk, in: Zeitschrift für Bauwesen, Hochbauteil, Heft 4-6.
Umlauf, Joseph 1958: Wesen und Organisation der Landesplanung, Essen.

 

 

 


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